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Hier finden Sie aktuelle Informationen zum freiwilligen Engagement in der verbandlichen Caritas.

Alltag und Ehrenamt


Wer kann Übungsleiterpauschale und Ehrenamtpauschale geltend machen? Ein Überblick

Die Übungsleiterpauschale

Wer als Übungsleiter von der so genannten Übungsleiterpauschale profitieren will, muss sich nicht zwangsläufig als Trainer in einem Sportverein engagieren. Die Vergünstigung kann auch bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch genommen werden:
  • Ausbildungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten
  • Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen

Die Übungsleiterpauschale ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
  • Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.
  • Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.
  • Pro Person und Jahr können 2.100 Euro [Glossar] steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Lediglich der diesen Freibetrag [Glossar] übersteigende Teil nebenberuflicher Einnahmen muss versteuert werden.


Die Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale kann für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für eine Tätigkeit als:
  • Vereinsvorstand, Schatzmeister
  • Platzwart, Gerätewart
  • Reinigungsdienst
  • Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern

Die Ehrenamtspauschale ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
  • Die Tätigkeit muss der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.
  • Zahlungen einer oder mehrerer Einrichtungen für nebenberufliche Tätigkeiten sind bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro pro Jahr und Person steuer- und sozialabgabenfrei, darüber hinausgehende Beträge sind zu versteuern.


Wichtig: Freibeträge für Ehrenamtliche sind nicht kombinierbar!
Die Ehrenamtspauschale darf nicht in Anspruch nehmen, wer bereits für dieselbe Tätigkeit eine Übungsleiterpauschale geltend macht – und umgekehrt.



Niedersächische Landesregierung führt Ehrenamtskarte ein



"Mit der landesweiten Ehrenamtskarte wollen wir allen etwas zurückgeben, die sich in herausragender Weise für den Nächsten und das Gemeinwohl einsetzen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff heute auf der Informationsveranstaltung zur Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte in Hannover. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens wurde kommunalen Vertreterinnen und Vertretern die Initiative vorgestellt.
"Die niedersächsische Ehrenamtskarte bringt ihren Inhaberinnen und Inhabern einen persönlichen Mehrwert und ist eine attraktive Anerkennung", so Wulff. Landrat Klaus Wiswe hob hervor, dass es zur ständigen Praxis in den Städten, Gemeinden und Landkreisen gehört, die diversen ehrenamtlichen Initiativen zu unterstützen und ihnen eine große Wertschätzung entgegen zu bringen. "Kommunale Selbstverwaltung lebt ja gerade vom Ehrenamt und Werbung für vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz ist ein besonderes kommunales Anliegen", betonte Wiswe.

Die landesweit gültige Ehrenamtskarte wird von den beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften ausgeben und gewährt dem Inhaber niedersachsenweite Vergünstigungen, etwa beim Besuch von Museen oder Schwimmbädern. Interessierte Engagierte müssen sich an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden und die Ehrenamtskarte dort beantragen. "Ich wünsche mir auch Partner aus dem privaten Bereich, die mit ihrem Entgegenkommen den eigentlich unbezahlbaren Wert freiwilligen Engagements honorieren, und bin sicher, dass diese gewonnen werden", so Wulff.


Hintergrund:
 
Die Niedersächsische Staatskanzlei hat zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept zur Einführung der niedersächsischen Ehrenamtskarte entwickelt.

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte zielt auf freiwillig Engagierte ab, die sich mindestens fünf Stunden in der Woche ohne Bezahlung in Vereinen, Selbsthilfegruppen, karitativen und anderen Hilfsorganisationen für das Gemeinwohl engagieren. Der Engagierte muss mindestens 18 Jahre alt sein und die freiwillige Tätigkeit seit rund drei Jahren ausüben. Die Ehrenamtskarte hat das Format einer EC-Scheckkarte und den Inhaberinnen und Inhabern werden damit landesweit Vergünstigungen eingeräumt.

Um die Einführung zu unterstützen, stellt das Land allen teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten einen einmaligen Einführungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann für die Bezahlung der Werbemedien und für Informationsveranstaltungen im Rahmen der Einführung verwendet werden. Das Land trägt die Kosten für die Entwicklung des landeseinheitlichen Design für die verschiedenen Werbemedien, die Herstellungskosten der Ehrenamtskarten und des Informationsfaltblattes.
 
Im Internet werden unter www.freiwilligenserver.de die landesweiten Kooperationspartner aufgeführt. Darüber hinaus wird ein Aufkleber angeboten, mit dem die Partner darüber informieren, dass sie an der Aktion beteiligt sind. Einige Kommunen haben bereits ihr Interesse an einer zügigen Einführung der Ehrenamtskarte bekundet. Dazu zählen die Landkreise Celle und Emsland, die Landeshauptstadt und die Region Hannover sowie die Stadt Osnabrück. Der Landkreis Wolfenbüttel hat sich die Einführung der Ehrenamtskarte noch in diesem Jahr fest vorgenommen.

In Niedersachsen engagieren sich 2,4 Millionen Niedersachen in Kindergärten und Schulen, für den Naturschutz oder in kulturellen Einrichtungen. Sie sorgen als Feuerwehrleute oder Sanitäter für die öffentliche Sicherheit; der Übungsbetrieb bei den Sportvereinen wäre ohne ehrenamtliche Trainer undenkbar.

Alle Informationen zur niedersächsichen Ehrenamtskarte erhalten Sie hier im FreiwilligenServer unter dem Menüpunkt "ehrenamtskarte" oder klicken Sie direkt HIER.



Hohe Zufriedenheit bei ehrenamtlich Engagierten


Deutliche wurde, dass die Ehrenamtlichen der Caritas in hohem Maß durch eine enge Verbundenheit zu Kirche und Glauben geprägt sind (60 Prozent). Personen, die seit wenigen Jahren ehrenamtlich tätig sind, betonen stärker den Wunsch, sozial etwas bewegen und verändern zu wollen. Deutliche wurde, dass die Ehrenamtlichen der Caritas in hohem Maß durch eine enge Verbundenheit zu Kirche und Glauben geprägt sind (60 Prozent). Personen, die seit wenigen Jahren ehrenamtlich tätig sind, betonen stärker den Wunsch, sozial etwas bewegen und verändern zu wollen. Darunter engagieren sich auch Personen sozial in Diensten und Einrichtungen der Caritas, die bekunden, sie seien in geringem Maß der Kirche verbunden. Über 70 Prozent aller Befragten sehen in ihrem Engagement eine gesellschaftlich relevante Tätigkeit, die dem eigenen Leben Sinn gibt. Die Zufriedenheit mit dem eigenen Tun ist außerordentlich hoch, ebenso das Gefühl, dass die Arbeit von den Hauptamtlichen geschätzt wird. Jeder fünfte ehrenamtlich Mitwirkende ist bereit, noch mehr Zeit in sein Ehrenamt zu investieren.
Ergänzend zur Befragung durch das Allensbach-Institut wurden von Johann Michael Gleich, Professor an der Fachhochschule Köln, Interviews zu Motiven, Erfahrungen und Erwartungen mit 60 Ehrenamtlichen durchgeführt. Deutlich wurde, dass die Ehrenamtlichen in der Caritas keine einheitliche Gruppe darstellen. Dies erfordert zukünftig eine differenzierte Ansprache des Verbandes, die deutlich macht, in welchen Bereichen das Ehrenamt benötigt wird und welche gegenseitigen Erwartungen bestehen.
Kontakt: Dr. Eugen Baldas, Referatsleiter Gemeindecaritas und Engagementförderung, Telefon 0761 200-425, E-Mail: eugen.baldas@caritas.de
Herausgegeben von
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Redaktion:
Claudia Beck (verantwortlich)
Telefon: 030 284447-42
Telefax: 030 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardstraße 13, 10117 Berlin


 
   
 
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